Segeln im Lockdown eingeschränkt möglich

nach der aktuellen Verordnung SH ist Segeln unter Auflagen als Individualsport weiterhin möglich (siehe § 11 der Landesverordnung). Das bedeutet, es kann alleine, zu zweit, entweder von Personen aus gleichem Haushalt oder mit max. einer Person aus einem anderen Haushalt gesegelt werden. Auf dem Mövensteingelände können WC- Anlagen unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln weiter benutzt werden, Duschen und Gemeinschaftsräume (auch Umkleiden) sind zu schließen (§ 3, Abs. 4, Satz 2 der Landesverordnung SH).

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