Auch am Mövenstein darf wieder gesegelt werden
Entsprechend der aktuellen Landesverordnungen des WiMi-SH vom 29.4.2020 wurde beschlossen, dass das Mövennstein-Gelände ab dem 04.05.2020 zum
- Aufriggen der Boote;
- Abstellen der Trailer;
- Segeln unter bestimmten Auflagen (Einzelheiten folgen)
für Schleswig-Holsteiner und Nicht-Schleswig-Holsteiner wieder offen ist.
Es soll wohl so sein, dass man immer mit einer haushaltsfernen Person Kontakt haben darf.
Der Rundbau, das Regattabüro und die Duschen bleiben vorerst geschlossen.
Um eine Ansteckung mit dem Covid-19-Virus zu vermeiden, sollen folgende Regeln eingehalten werden:
Die vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln auf dem Gelände und in den Sanitärräumen sind einzuhalten. Die Toiletten dürfen nur jeweils einzeln betreten werden. Ob noch weitere Regeln folgen, wird im Verlauf der nächsten Woche entschieden.