Wakenitz | Zusatz Corona-Regeln

Eintragungspflicht auf Anwesenheitsliste

Jeder Nutzer unseres Geländes an der Wakenitz ist für die Dauer der Corona-Krise verpflichtet, sich in einer Anwesenheitsliste an der Außentür der Bootshalle einzutragen.

Dies ist eine vom Gesundheitsamt geforderte Verhaltensregel für die Wiederaufnahme unseres Segelbetriebes. Teilnehmer des Trainingsbtriebes der Jugendabteilung melden sich bei ihren jeweiligen Trainern/Übungsleitern gesondert an und ab.

Zwecks Rückverfolgung des Kontaktkreises im Infektionsfall müssen die Kontaktdaten mit Vor- und Zunamen unter Angabe von Datum und Uhrzeiten eingetragen werden.

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