Liegeplatznutzung

Regelungen zur Liegeplatznutzung - Stand 25.3.2020

Laut Landesverordnung (Sars-Corona-Virus2-BekämpfV), der Lübeck Port Authority und der
Wasserschutzpoizei Travemünde bleibt der Sportboothafen bis auf weiteres gesperrt.

Weder ein touristischer noch ein wassersportlicher Betrieb darf dort bis
zu diesem Termin stattfinden.

Nur für Sportbootbesitzer aus Schleswig-Holstein gilt, dass sie den von
ihnen gemieteten Liegeplatz im Sinne eines Stellplatzes auf eigene
Gefahr (Sicherung bei Hoch-und Niedrigwasser), unter Berücksichtigung
der o.g. Bekämpfungsverordnung und ohne Strom- und Wasserversorgung in
unserem Sportboothafen nutzen dürfen, wenn sie ihren Winterliegeplatz
vor dem 19.4. verlassen müssen.

Die Bootsleute sind ab dem 1.4. mit Vorbereitungsmaßnahmen beschäftigt
und nehmen ihren regulären Dienst frühestens ab dem 19.4. auf. Erst
danach darf nach heutiger Auskunft, vorausgesetzt die o.g. Verordnung
ist außer Kraft gesetzt oder oder verändert worden, der sport- und
touristische Betrieb wieder aufgenommen und an Bord übernachtet werden.

Michael Tümmler
stlv. Vorsitzender LYC e.V.
Bereich Travemünde

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